Mittwoch, 25. November 2015

Wohlverhaltensklausel / Loyalitätspflicht

- Folgen bei Nichtbeachtung -
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert, § 1684 Abs. 2 BGB. Diese sog. Loyalitätspflicht oder Wohlverhaltensklausel ist nicht nur reine Floskel, sondern hat bei Nichtbeachtung auch rechtliche Konsequenzen.
Vereitelt der betreuende Elternteil (ohne Grund) regelmäßig und nachhaltig das Umgangsrecht des anderen, so kann diese Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben. Für die Zeit, in der das Umgangsrecht deswegen nicht ausgeübt werden kann, kann der nacheheliche Unterhalt herabgesetzt oder ganz versagt werden.
Die Vereitelung kann auch Grund für die Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung sein. Im Extremfall kann das Sorgerecht ganz entzogen werden.
Umgekehrt können Verstöße des Umgangsberechtigten gegen die Loyalitätspflicht dazu führen, dass sein Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
Das Gericht kann Anordnungen zur Durchsetzung der Loyalitätspflicht treffen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen