Montag, 13. Juli 2015

Erlebnispädagogik

„Die umstrittene Erlebnispädagogik gerät tiefer in die Kritik: Eltern klagen über Mißbrauch, Staatsanwälte ermitteln wegen dubioser Geschäfte.

Das Beratungsgespräch beim Jugendamt in Königs Wusterhausen entwickelte sich anders, als Ute Licht, 36, es erwartet hatte. Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder suchte fachkundige Unterstützung, wie man ihren lernfaulen und durch mehrere Einbrüche in leerstehende Ferienhäuser unangenehm aufgefallenen Sohn Andreas, 16, zu regelmäßigem Schulbesuch anhalten könnte. Aber die Fachleute vom Amt hatten Größeres vor: "Was halten Sie von einem erlebnispädagogischen Projekt in der Karibik?" fragten sie.
Ute Licht, die sich immerhin schon mal einen Urlaub in Österreich gegönnt hatte, war zunächst skeptisch: "Ich dachte, die spinnen. Warum soll Andreas in die Karibik? Der soll in die Schule." Aber dann ließ sich die Gärtnerin überzeugen, daß zehn Monate in einem Karibik-Projekt des Berliner Instituts für Außerschulisches Lernen und Erlebnispädagogik e. V. (Alep) aus ihrem Sohn einen besseren Menschen machen könnten.
Am 20. September 1996, zwei Wochen nachdem Ute und Andreas Licht zugestimmt hatten, saß der Junge in einer Air-France-Maschine Richtung Dominikanische Republik. Aber schon nach sechs Wochen war er wieder zu Hause. Es hatte keine "tiefgreifende Veränderung" seines "bisherigen Verhaltensmusters" gegeben, wie Alep in Aussicht gestellt hatte, sondern "körperliche und seelische Mißhandlungen", wie Andreas Licht nach seiner Rückkehr berichtete. Auf der Hazienda des deutschen Sozialpädagogen Heinz-Jürgen Gießelmann de García, 42, hätten die Kinder bei tropischen Temperaturen acht Stunden täglich im Straßenbau arbeiten müssen und nicht genug Nahrung, dafür aber Prügel bekommen.
Nun haben Mutter und Sohn bei der Kripo in Königs Wusterhausen Anzeige erstattet. Die umstrittene Erlebnispädagogik (SPIEGEL 36/1996) ist damit auch in Brandenburg Gegenstand polizeilicher Ermittlungen geworden.

In Berlin und Schleswig-Holstein versuchen Staatsanwälte schon seit 1994, zweifelhafte Geschäfte im Bereich der vom Staat mit jährlich rund 30 Milliarden Mark subventionierten Jugendhilfe aufzudecken. Die Gewinnspannen im pädagogischen Umgang mit den 80 000 deutschen Heimkindern sind groß und verleiten nach den Erkenntnissen der Justiz zum Betrug.

Im Zentrum der Ermittlungen steht der Kieler Sozialpädagoge Johann F. Johannsen, 50, der den Ermittlern als Schlüsselfigur in einem Netzwerk krimineller Jugendhelfer gilt. Sein 1977 in Dithmarschen gegründetes Projekt "Kinderhaus" expandierte, hatte zuletzt 21 Filialen im In- und Ausland und betreute 170 schwererziehbare oder polizeibekannte Kinder und Jugendliche. Bis zu 210 Mark pro Tag und Kind kassierte Johannsen vor allem von Berliner Jugendämtern, die zeitweise die Hälfte aller Zöglinge im Kinderhaus stellten.

Nach Angaben ehemaliger Mitarbeiter war der Profit "enorm". Wie nahezu alle Jugendhilfe-Einrichtungen vermakelte Johannsen einen Teil der Kinder an Pflegeeltern und von deutschen Behörden kaum überprüfbare Betreuungsstellen im Ausland weiter.

In großem Umfang, so der Vorwurf der Kieler Staatsanwaltschaft, habe er dabei Gelder der Jugendämter einbehalten. Pflegeeltern gaben zu Protokoll, sie hätten von den bis zu 6300 Mark, die Johannsen pro Kind und Monat von den Jugendämtern kassiert hatte, nur 2400 Mark erhalten.
Seit über zwei Jahren ermitteln die Korruptionsabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Kiel, das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und Interpol gegen Johannsen und seine Helfer. Nach Teilgeständnissen von Johannsen sind sich die Behörden sicher, daß mindestens ein Berliner Jugendamtsmitarbeiter für die Zuweisung von Kindern nach Kiel "geldwerte Vorteile" von Johannsen erhalten habe. Der Beamte starb 1995 eines natürlichen Todes. Im Jugendamt ist von Segeltörns, Auslandsreisen und Hotelkosten die Rede.
Im November 1994 wurden die umstrittenen Kinderhäuser geschlossen, die Klienten in anderen Einrichtungen untergebracht. Polizei und Staatsanwaltschaft beschlagnahmten umfangreiches Beweismaterial, das bis heute zu mindestens fünf weiteren Ermittlungsverfahren Anlaß gab. Gegen Johannsen selbst besteht Verdacht wegen Konkursbetrug, Kreditbetrug, Verletzung der Fürsorgepflicht, Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt und Abrechnung überhöhter Pflegesätze. Der Gesamtschaden beträgt nach Angaben der Berliner Jugendämter vermutlich mehrere Millionen Mark.
Johannsen läßt sich vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger. Rieger war Mitglied der inzwischen verbotenen Wiking-Jugend. Vor Johannsen hat Rieger namhafte Rechtsextremisten anwaltlich vertreten, darunter Michael Kühnen.
Rieger-Mandant Johannsen hat sich allerdings aus der Bundesrepublik abgesetzt. Nach Informationen von Interpol lebt er als Immobilienmakler in Palma de Mallorca. Die Staatsanwaltschaften haben einen Suchvermerk im Bundeszentralregister niedergelegt. Sobald Johannsen wieder in der Bundesrepublik auftaucht, wird Anklage erhoben, bleibt er aber auf Mallorca, kann ihm die deutsche Justiz nichts anhaben.

Einen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus dem Johannsen-Imperium übernahm der Kieler Kinder- und Jugendhilfe-Verbund (KJHV), der bis zu 300 Kinder betreut und die derzeit höchsten Zuwachsraten im umkämpften Jugendhilfe-Markt hat. Im letzten Jahr geriet allerdings auch der KJHV wegen einer über 100 000 Mark teuren Abenteuerreise für zwei Mädchen und zwei Sozialarbeiter nach Neuseeland in die Kritik.
Im vergangenen August hatte sich der Sozialausschuß des schleswig-holsteinischen Landtags ergebnislos mit dem Vorwurf befaßt, der KJHV zwinge seine Schützlinge zu Kinderarbeit und bringe sie bei ungeeigneten Pflegeeltern und in verwahrlosten Wohnungen unter. Die Kieler Rechtsanwältin und FDP-Abgeordnete Christel Aschmoneit-Lücke hatte umfangreiches belastendes Material ehemaliger KJHV-Mitarbeiter vorgelegt. Nahmen Roeloffs, einer der Geschäftsführer des KJHV, wies damals alle Vorwürfe zurück.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Kiel den Fall übernommen (Aktenzeichen: 566 Js 34881/96).

Sie beauftragte die Kriminalpolizei mit Ermittlungen wegen Untreue. Es geht um den Verbleib jenes Differenzbetrags in Höhe von monatlich rund 3000 Mark, der sich daraus ergibt, daß der KJHV pro betreutem Kind und Monat rund 6000 Mark vom Jugendamt erhält, davon aber nur rund 3000 Mark an die Betreuerfamilie weiterleitet.

Andreas Lichts mißlungener Ausflug in die Karibik war mit Gesamtkosten von rund 5000 Mark monatlich im Vergleich dazu günstig kalkuliert. Rund 2000 Mark pro Monat wurden zu Gießelmann in die Dominikanische Republik transferiert. Der geschäftstüchtige deutsche Aussiedler betreute bis zu vier Kinder, was ihm ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 8000 Mark bescherte - kein schlechter Betrag in einem Land, in dem der durchschnittliche Monatslohn gerade mal bei umgerechnet 130 Mark liegt.
Unterdessen hat Familie Licht dem Jugendamt und der Polizei Zeugenaussagen aus der Dominikanischen Republik vorgelegt. Darin werden der von Alep eingesetzte Sozialpädagoge und seine einheimische Frau beschuldigt, die deutschen Kinder mit Fäusten und Besenstielen traktiert zu haben. Bei beiden spiele Alkohol eine große Rolle. Gießelmann sei häufig betrunken, wenn er die Kinder schlage. Überliefert ist auch die zynische Antwort des Sozialpädagogen auf den Vorhalt eines anderen deutschen Aussiedlers, die Jugendlichen hätten nicht genug zu essen: "Die fressen nur aus Frust." In dem Schreiben eines deutschen Zeugen heißt es: "Es muß auf jeden Fall verhindert werden, daß weiterhin Jugendliche in die Hände des Scharlatans Gießelmann geraten."

Der Berliner Verein Alep steht weiterhin zu Gießelmann. Dort argumentiert man, daß die an Kartoffeln gewöhnten deutschen Kinder Schwierigkeiten mit der im Gastland üblichen Hauptmahlzeit Reis hatten. Von körperlichen Mißhandlungen sei nichts bekannt. Vorstandsmitglied Jürgen Schiel erklärte, Andreas Licht habe wegen einer Reihe von Diebstählen und wegen der zerrütteten Beziehung zwischen dem Betreuer und dem Jugendlichen zurückgeschickt werden müssen. Er sehe keinen Grund, die beiden Kinder abzuziehen, die jetzt noch bei Gießelmann untergebracht sind.
Andreas Licht sagt, es habe so wenig zu essen gegeben, daß er einmal aus Hunger zwei Eier und ein Paket Kakao entwendet habe. Das zuständige Jugendamt hält zu dem Jungen. "Wir wußten nichts von Diebstählen", so seine Betreuerin Elke Kleinau. "Mit uns ist über seine Rücksendung auch nicht gesprochen worden. Plötzlich war Andreas wieder da." Das Projekt in der Dominikanischen Republik wird vom Jugendamt vorläufig nicht mehr beschickt.
Andreas hat seit seinem Erlebnis in der Karibik Sprachstörungen, Schlafprobleme und Konzentrationsschwächen. Seit Dezember besucht er auf Vermittlung des Jugendamtes einen Förderlehrgang in Mittenwalde südlich von Berlin. Mit Alep will er nichts mehr zu tun haben. "Wir haben denen das Höchste gegeben, was wir hatten", sagt seine Mutter, "unser Vertrauen. Aber das wurde nur mißbraucht."“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8649297.html

Samstag, 11. Juli 2015

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

Verdacht der Befangenheit wegen richterlichem (Fehl-) Verhalten
Wenn der Richter einseitig oder krass fehlerhaft agiert oder zu einem Beteiligten grob unhöflich wird, kommt bei der benachteiligten oder sich benachteiligt fühlenden Seite und deren Rechtsvertreter schnell der Wunsch auf, ihn loszuwerden.
   
„Eine „Entziehung“ des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten.
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht  in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).
Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.
Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.
Tendenziöses Verhalten des Richters 
Von einem zu einseitigen Verhalten ging das BVerfG  bei einem richterlichen Verhalten aus, das die Zivilrechtsinstanzen noch für zulässig erachteten.

Beispiel: Ein Richter hatte einem auf Zahlung des Anwaltshonorars verklagten Ex-Mandanten damit gedroht, die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Der Beklagte hatte sich - ähnlich wie in einem Parallelverfahren gegen ein Arzthonorar – u.a. darauf berufen, der Anwalt habe nicht ordnungsgemäß abgerechnet, sich weisungswidrig verhalten, einen zu hohen Gegenstandswert sowie einen zu hohen Gebührensatz angesetzt. Der Richter sah wohl schon in dieser Parallelität einen Hinweis auf strafbares Verhalten und drohte mit dem Staatsanwalt. Das machte ihn nach Ansicht des BVerfG befangen, da dieser Verdacht nicht hinlänglich begründet war.
Der bloße Verweis auf die Lektüre der Akten, die den Verdacht nahelege, der Beschwerdeführer nehme entgeltliche Dienste Dritter in Anspruch, ohne diese bezahlen zu wollen, war jedenfalls unter den gegebenen Umständen laut BVerfG offensichtlich unzureichend. „Weshalb allein der Umstand, dass ein Verfahrensbeteiligter in mehr als einem Fall einer von Dritten wegen erbrachter Leistungen gegen ihn erhobenen Forderung entgegentritt, einen Straftatverdacht begründen soll, der eine richterliche Pflicht zu entsprechendem Hinweis auslösen und es damit zugleich rechtfertigen könnte, Strafanzeige gegen den Verfahrensbeteiligten zu erstatten oder ihm dies in Aussicht zu stellen“, erschließt sich – so das Gericht -  einmal ansatzweise.
Wann der Richter zu heftig wird
Manchmal sind auch Äußerungen der Richter  während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge. In einem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall (Beschluss v. 29.3.2012, 14 W 2/12)  hatte der Richter dem Anwalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gesagt, sein Mandant „dürfe den Schwanz vor dem Rechtsstreit nicht einziehen“. Der Richter war enttäuscht darüber, dass wegen des Fernbleibens des Mandanten eine Lösung des Streits unter den Gesellschaftern nicht möglich war. Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag. Die Äußerung dürfe nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr komme es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sei. Vorliegend habe die beklagte Partei von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Richters nicht dahin verstehen dürfen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt gewesen wäre.
Nicht immer fassen Richter bei ihrem oft nervenaufreibenden Bemühen um Rechtsfrieden ihre „Kundschaft“ mit Glacéhandschuhen an. Das wird auch nicht wirklich erwartet und wäre manchmal sogar kontraproduktiv. Doch eine Minimalausstattung in Sachen Etikette dürfen auch Kläger, Beklagte und Angeklagte erwarten. 

In folgenden Fällen wurde dies nach Ansicht anderer Richter nicht eingehalten und die Gerichte kamen aufgrund der Äußerungen von Richtern zu dem Ergebnis einer möglichen Befangenheit:
„Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“ (BGH, Urteil v.  21.12.2006, IX ZB 60/06).
„Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten“ (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.3.1992,  7 W 10/92).
„Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!“ (OLG Brandenburg, 15.9.1999,  1 W 14/99).
Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen,  Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).

Freitag, 10. Juli 2015

Linksammlung

1. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Laengere-Betreuung-von-schwerst-krebskrankem-Kind-1095.html
2. http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_60147368/reportage-alleinerziehend-mit-behindertem-kind.html
3. http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
4. http://www.krebs-bei-kindern.de/info/merkblatt.php
5. http://m.brigitte.de/frauen/gesellschaft/dossier-alleinerziehend-565687/
6. http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

Donnerstag, 9. Juli 2015

Eure Meinung - Der richtige Umgang!

Es geht nicht mehr um Dave... : "Neben der Wohnungsdurchsuchung in Weyhe, bei der Dave entdeckt wurde, hatte es weitere Durchsuchungen in Hamburg und Saterland gegeben.
Es laufen Ermittlungen „zu einer möglichen Institution im Hintergrund“, hatte die Polizei mitgeteilt.
Gibt es ein Netzwerk radikaler Behördenhasser?
Es geht um Gruppierungen oder Personen, die „staatlichen Kinderklau“ anprangern. Sie vernetzen sich über Facebook, Blogs und verbreiten ihre radikalen Positionen auf Youtube.
Die Rede ist dann von Jugendämtern und Richtern, die Kinder ihren Eltern ohne rechtliche Grundlage entziehen würden.
'Ohhhhh, sie haben uns zur Kentniss genommen.  Wie könnte man als Eltern oder gar als freier Bürger dieses Landes "staatlichen Kinderklau" anprangern?'
Tut das Europapalament doch auch nicht und neeee, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland auch noch nie wegen exakt diesem Punkt sogar schon mehrmals verurteilt. Und das Bundsverfassungsgericht erst, dass ist auch nur so ein Ding, woran Jugendamt/Familiengerichte und die ganze damit verbundene Industrie der "Nutzniesser" sich so gar nicht halten muss.
Was wissen denn schon, diese "WEIT über dem Jugendamt, Amtsgerichten und Oberlandesgerichten sitzenden radikalen Behördenhasser?"
Frau Schreiberling, darf zum Glück schreiben und auch ihre Meinung nach  (Artikel 5 GG) kundtun.
Bei dem Artikel kann ich jedoch nur eines sagen... Hoffe, meine Meinung ist nicht zu radikal?! - von Claudia Haase

"Einer Mutter wird das Kind entzogen, weil sie es "überbehütet". Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf ein fragwürdiges Gutachten.

2014-05-26,
Mutterliebe ist wundervoll. Als "Schlüsselerfindung" der Natur, aus der sich alle anderen Formen der Bindung zwischen Menschen entwickelt haben, bezeichnet sie der österreichische Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt. Heinrich von Kleist schrieb von der Frau, die ihre Kinder rächte, indem sie mit den Händen einen tollwütigen Hund erdrosselte - und dann tot zu Boden sank.
Kann diese Liebe schädlich sein? Es gibt Menschen, die glauben das. Claudia Renneberg aus dem sächsischen Reichenbach hat sie kennengelernt. Ein Gutachter, vom Gericht bestellt, wirft der 33-Jährigen vor, ihren Sohn überbehütet zu haben. "Eine symbiotische Bindungsstruktur" habe sie zu dem Jungen entwickelt und ihn damit in eine "nahezu unerträgliche Situation" gebracht. Die Liebe der Mutter gefährde das Kind "erheblich": körperlich, geistig, seelisch.
Tausende Kinder werden jährlich in Deutschland misshandelt, totgeprügelt, erstickt - im Elternhaus. Kleine Kinder, die Jugendämter nicht vor ihren Eltern schützen konnten. Bei der angeblich überfürsorglichen Mutter Claudia Renneberg griff der Staat radikal ein - und hinterließ nur Verlierer. Die Mutter soll sich nun vor einem Strafgericht verantworten, die Großeltern müssen es ebenfalls. Und auch die Behörden können nicht zufrieden sein, weil sie sich auf ein höchst fragwürdiges Gutachten stützten, das ein Experte heute für "wenig nachvollziehbar" hält.
Alles beginnt mit einem Streit zwischen den Eltern. Claudia Renneberg und ihr Lebensgefährte hatten sich getrennt, die Mutter kann sich mit dem Vater nicht über Besuchsregelungen einigen. Ein Fall, wie er sich tausendfach in Deutschland abspielt und die Gerichte beschäftigt. Auch der Streit um Timon endet vor dem Familiengericht.
Der vierjährige Junge wird befragt. Auf wen er sich denn mehr freue, auf Mama oder Papa: "auf Papa". Wen er zuerst drücke: "die Mama". Vor dem Sitzungssaal wird das Kind genau beobachtet. Laut Protokoll ist Timon auf den "Kindsvater" zugelaufen und hat ihn umarmt. Als die Mutter gekommen sei, habe er sich auch von ihr drücken lassen.
Also doch eine normale Familie? Das Gericht äußert grundsätzliche Bedenken, es zweifelt an der Erziehungsfähigkeit der Mutter. Von Amts wegen wird geprüft, ob "eine Kindeswohlgefährdung" vorliege. Ein familienpsychologischer Sachverständiger soll klären, ob Mutter und Vater in der Lage sind, ihr Kind zu erziehen.
Die Wahl fällt auf den Diplom-Sozialpädagogen Thomas Schott, Hochschullehrer in Gera, Bayreuth und Bozen. Er findet bei Timon "erhebliche Verhaltensauffälligkeiten", die dringend einer "sofortigen, stationären Behandlung" bedürften. Schott diagnostiziert eine ernst zu nehmende Gesundheitssituation, "die merkwürdigerweise vom behandelnden Kinderarzt bis dato nicht erkannt wurde". Der Gutachter schreibt von einer Störung des Sozialverhaltens und einer "erheblichen Bindungsproblematik". Der Mutter bescheinigt er eine "gefährliche Melange aus überbehütendem und autokratischem Erziehungsstil". Die Erziehungseignung des Vaters beurteilt er als "sehr bedenklich bzw. als derzeit nicht gegeben".
Das Gutachten in der Familienakte ist fast 60 Seiten lang. Am Ende verliert der Sachverständige die Übersicht: Er verwechselt den Namen der Hauptperson, schreibt von Fabian statt von Timon. Das hindert ihn nicht an der eindeutigen und weitreichenden Schlussfolgerung: Die Eltern seien nicht mehr geeignet, das Kind zu betreuen, der Junge sei ernsthaft krank und solle stationär in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht, dann von einer Pflegefamilie betreut werden.
Das Gericht folgt dem Gutachter, im April 2012 wird Timon in eine Pflegefamilie gesteckt. Die Mutter darf ihr Kind monatelang nicht sehen. Sie leidet, lässt sich von einem Psychiater untersuchen. Der findet "keine Störungen der kognitiven Funktionen", aber ein depressives Stimmungsbild und Schlafstörungen. Eine bipolare Störung könne vorliegen, meint der Facharzt, doch die sei "nicht von derart klinischer Tiefe, dass sie zum Ausschluss der Erziehungsfähigkeit führen würde".
Die Frau legt Beschwerde gegen den Kindesentzug beim Oberlandesgericht Dresden ein. Der Familiensenat aber hält Schotts Gutachten für "gut nachvollziehbar" und "wissenschaftlich fundiert begründet". Der Mutter wird umgekehrt zum Vorwurf gemacht, dass sie am Sachverständigen zweifle: "Wer eine Gefahr nicht erkennt, kann sie nicht abwenden. Wer ein Problem leugnet, kann es nicht lösen."
Inzwischen kann die Mutter ihren Sohn zwar sehen - alle 14 Tage in einer Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (Awo), für zwei Stunden, im Beisein einer Betreuerin und der Großeltern. Timon lebt weiterhin in einer Pflegefamilie, auch eine Verfassungsbeschwerde bringt keinen Erfolg.
Claudia Rennebergs Eltern können das Elend kaum mehr ansehen, sie haben Angst, die Tochter könne sich etwas antun. Silvia Renneberg ist 62 Jahre alt, betreibt ein Büro für Lohnsteuerhilfe in Reichenbach. Ihr Mann Dietmar ist Rentner. Es sind gutmütige Menschen, die nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Doch jetzt sind sie bereit zu einer Straftat.
Donnerstag, 15. August 2013, ein strahlender Sommertag: Die Mutter und die Großeltern fahren mal wieder die 47 Kilometer zur Awo-Beratungsstelle in Adorf. Sie haben eine Torte dabei für Timon zu seinem sechsten Geburtstag. Kurz vor 14 Uhr wird Timon in den Raum mit dem Tisch, der Spielecke, dem Puppenhaus gebracht. Ein Messer wird geholt, um die Torte zu schneiden.
Dietmar Renneberg steht auf, geht Richtung Toilette, es ist das verabredete Zeichen. Die Ermittler haben das Drama später rekonstruiert. Der Großvater sei auf die irritierte Awo-Betreuerin zugegangen und habe sich fortlaufend entschuldigt. Dann habe er die Frau in ihren Stuhl gedrückt. Die Großmutter habe Claudia Renneberg und Timon an ihr vorbei durch die Tür geschleust. Dietmar Renneberg bewacht nun die Tür, seine Frau ergreift die Hände der Betreuerin. Beide hätten sich ständig entschuldigt, wird die Frau später sagen, der Großvater habe gerufen: "Keine Gewalt, keine Gewalt!"
Irgendwann beginnt die Frau zu schreien. Silvia Renneberg hält ihr den Mund zu. Nach 15 bis 20 Minuten ist alles vorbei. Die Großeltern warten, bis die Polizei eintrifft, sie leisten keinen Widerstand. Von Claudia Renneberg und Timon fehlt jede Spur. Die Staatsanwaltschaft erwirkt beim Amtsgericht Zwickau einen Haftbefehl. Er liest sich dramatisch: Timon schwebe in Lebensgefahr, er leide an einer extremen Rachenmandelvergrößerung, die dringend operiert werden müsse. Das beschleunigt eine internationale Fahndung. Doch Claudia Renneberg und Timon sind verschwunden. Fünf Monate werden die Ermittler ihnen nicht auf die Spur kommen.
Die Mutter hatte sich mit einem geborgten Wagen nach Tschechien abgesetzt. Die Fahrt ging nach Prag, dort blieb das Auto stehen. Mit dem Zug weiter nach Bratislava, dann nach Slowenien. Claudia Renneberg hatte dort einen flüchtigen Bekannten, er besorgte eine Unterkunft. "Es war wie Ferien auf dem Bauernhof", sagt die Mutter. Es gab so viel nachzuholen, Mutter und Kind gingen gemeinsam einkaufen, Pilze sammeln, sie kochten und besuchten eine Burg. Claudia Renneberg nennt es nicht Flucht, wenn sie heute darüber spricht, sie nennt es "unsere Reise".
Im September verfasst der Erziehungswissenschaftler und Psychologe Werner Leitner eine wissenschaftliche Stellungnahme zugunsten der Familie Renneberg. Er zerpflückt das Gutachten, das Timons Einweisung in eine Pflegefamilie beförderte. Leitner, der an der Universität Köln lehrt, kommt zu einem vernichtenden Urteil: "Die Qualifikation des Gutachters reicht für die Erstellung einer solchen Expertise ebenso wenig aus wie für eine Kassenzulassung." Schott sei nicht approbiert, seine Aussagen und Interpretationen genügten "wissenschaftlichen Anforderungen zur Methodentransparenz nicht".
So geht es auf 46 Seiten weiter. Die Schlussfolgerungen des Kollegen seien "vielfach nicht nur vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes wenig nachvollziehbar". Der Mann könne, so das Fazit, ohne Approbation und ohne vertieftes Studium der Psychologie kaum gesicherte Aussagen über psychische Störungen oder Therapiebedarf machen.
War es also nur ein Missverständnis? Wird jetzt alles gut? Claudia Renneberg und Timon sind zu diesem Zeitpunkt in Slowenien. Nach ihnen wird international gefahndet, die MDR-Sendung "Kripo live" berichtet über den Entführungsfall. Für die Entziehung Minderjähriger, die dadurch in Lebensgefahr geraten, sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor. Freiheitsberaubung, wie sie die Staatsanwaltschaft wegen des Festhaltens der Awo-Betreuerin vorwirft, bringt eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft ein.
Der Chemnitzer Anwalt Klaus Bartl überzeugt die Mutter, sich den deutschen Behörden zu stellen. Am 17. Januar dieses Jahres kommen die beiden in Sachsen an. Timon hat deutlich zugenommen, er ist gesund. Ein HNO-Arzt bestätigt im Februar, dass eine Operation der Rachenmandeln keineswegs dringlich sei. Der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt, Mutter und Sohn leben seither in einer Wohngruppe für Jugendliche im sächsischen Treuen.
Was zuvor angeblich zum Schutz des Kindes nicht möglich war, funktioniert seit vier Monaten reibungslos: Claudia Renneberg sorgt für ihren Sohn. Sie bringt ihn in den Kindergarten und arbeitet in einem Altenheim.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat zwischenzeitlich Anklage gegen Claudia, Silvia und Dietmar Renneberg erhoben. Sie hätten "zur Befriedigung ihrer eigenen Ziele" eine "erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung des Kindes" billigend in Kauf genommen.
Gutachter Schott ist heute kein Hochschullehrer in Gera mehr. Man sei, sagt die Pressestelle, "unschön" auseinandergegangen. Es habe inhaltliche Differenzen gegeben. Von der Universität Bozen ist der Mann Mitte April regelrecht geflüchtet, wie die Neue Südtiroler Tageszeitung berichtet. Studenten hätten Schott offenbar schlechte Lehrmethoden, mangelhaftes Wissen und Verhalten vorgeworfen. Daraufhin habe dieser die Uni verlassen.
Schott selbst schweigt. Getretener Quark werde breit, nicht stark, teilt er mit. Und man solle ihm "nie wieder" seine Zeit mit einer Anfrage stehlen.
Immerhin findet man Schott noch als Dozent am Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik der Universität Bayreuth. Dort hat er auch eine spartanische Vita hinterlegt. Der Ausflug nach Gera kommt darin nicht vor. Dafür werden Veröffentlichungsvorhaben aufgeführt. Demnach plant der Sozialpädagoge für das Jahr 2015 ein Buch. Der Titel: "Über das Kindeswohl - historisch-systematische Überlegungen"."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127194912.html

Dienstag, 7. Juli 2015

Mit Halbdampf einen Schritt zur Seite - statt mit Volldampf voraus!

Der Bundestag beriet und beschloss am Donnerstag vergangener Woche über einen Antrag von Union und SPD. Es geht um die Gründung einer unabhängigen Kommission, die den Kindesmissbrauch in Deutschland umfassender als bisher untersuchen soll; und zwar nicht nur in Heimen und sonstigen Institutionen, so wie im nahen und weiten Umfeld der Familie.
Dies war einem Artikel der FAZ von Johannes Leithäuser zu entnehmen "Irisches Modell - Wie Kindesmissbrauch aufgeklärt werden soll".
Ginge es nach dem Wunsch des Unabhängigen Beauftragten Rörig, so solle diese Kommission den klaren Charakter eines Untersuchungsausschusses inne haben, der mit allen Rechten und Befugnissen ausgestattet ist, die einen umfassenden Erfolg eines solchen Vorhabens auch möglich machen.
Wie so oft bei diesem heiklen Thema muss man aktuell leider feststellen, dass die Sache eher halbherzig angegangen wurde, denn wer aufklären soll, benötigt neben diesen Befugnisse auch Geld, das sicher zur Verfügung steht.
An beidem mangelt es offensichtlich noch erheblich, und so kritisieren Grüne und Linke, dass keine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, die beides sicherstellt; eine eigene Finanzierungsgrundlage und entsprechende Zugriffsrechte auf Material, das ggf. eingesehen werden muss. Geschieht das nicht, kann man sich heute schon lebhaft vorstellen, wie mühsam z. B. um Akteneinsicht bei einem Jugendamt gerungen werden muss.
Das Bundesfamilienministerium habe zwar eine finanzielle Beteiligung zugesagt, aber das sei kein klares Signal für und an Deutschland, dass hier von dauerhaftem Interesse an einer wirklichen Aufklärung gesprochen werden könne - so Rörig.
Ich finde diese Halbherzigkeit völlig unverständlich und auch peinlich für Deutschland. Nicht nur, dass hierzulande um "Anerkennung von Leid" gerungen werden muss, es scheint den Verantwortlichen auch nicht vollumfänglich klar zu sein, dass wir es hier mit einer gesellschaftlichen Aufgabe und einem gesellschaftlichen Langzeitschaden zutun haben. Denn es ist in der Regel mitnichten so, dass die Betroffenen je wieder ganz gesunden können - im Gegenteil.
Dass es auch anders gehen kann, sehen wir an einer bereits seit vielen Jahren existierenden Aufarbeitungskommission in Irland. Wobei auch hier nicht verschwiegen werden darf, dass der Kindesmissbrauch - insbesondere in der katholischen Kirche - über Jahrzehnte unter der Kutte gehalten wurde. Aber genau das konnte diese Kommission eben zutage fördern. 10.000de von Missbrauchsverbrechen sind von dem dortigen Tribunal systematisch aufgeklärt worden.
In jahrelangen Ermittlungen wurden 1000ende von Zeugen/Zeitzeugen gehört - d.h., man hat sich nicht gescheut, bis zur Nachkriegszeit zurück zu recherchieren. Diese Arbeit diente nicht nur der Aufklärung, sondern förderte auch eine ungeheuerliche Dimension dieses Verbrechens zutage, so dass Präventionsarbeit darauf heute zielgerichteter aufsatteln kann.
Aber die Iren gingen noch wesentlich weiter. Dort gibt es einen Entschädigungsrat, der bereits über 1 Milliarde an Geldern an Betroffene ausgezahlt hat. Diese Summe macht die Dimension des Verbrechens an Kindern noch einmal mehr deutlich. Organisationen, die Täter beheimatet haben, zahlten und zahlen in diesen Fond ein, womit Betroffenen weitaus zügiger geholfen werden kann. Und sowohl ihnen, als auch den betroffenen Institutionen bleiben mühsame Einzelentschädigungsklagen erspart. (Wobei hier nicht die strafrechtliche Verfolgung gemeint ist).
Auch dieses System ist keinesfalls freizustellen von Kritik - schaut man sich die überaus derbe Vergangenheit samt der jahrzehntelangen Verleugnungspraxis an!
Aber man muss sagen, dass eine Aufarbeitung, die solche Ergebnisse vorzuweisen hat, nunmal glaubhaft macht, dass das Thema eines ist.
Ich glaube es wird nicht nur Zeit, sondern ist mehr als überfällig, dass das "Vorzeigeland" Deutschland sich seiner Fürsorgepflicht in diesem Bereich endlich stellt, statt einen weiteren Versuchsballon wie den "runden Tisch" zu starten, der die Gründung vieler wehrhafter "eckiger Tische" nach sich zog.
Das Monster Kindesmissbrauch, dem lt. WHO ca. 18 Mio. Kinder in Europa begegnen müssen, muss zur Strecke gebracht werden. Und es muss Schluss sein mit dem seichten Gefasel von ein bisschen mehr Anerkennung für erlittenes Unrecht.
Wer so argumentiert, muss sich nicht wundern, wenn er die Bevölkerung nicht mobilisieren kann, Kinder aktiv mit zu schützen.
Und erst Recht darf es nicht so bleiben, dass Betroffene sich fortgesetzt einer Scham und einem diffusen Makel ausgesetzt sehen, wenn sie sich als "betroffen" zu erkennen geben. Dass so viele Menschen mit dem Gefühl unter uns leben, lieber schweigen zu wollen / oder zu sollen / oder gar zu müssen, weil der Boden nicht bereitet ist, dafür sollte  Deutschland sich schämen!