Dienstag, 17. November 2015

Begleiter bei Explorationsgesprächen

Die meisten Gutachter verweigern die Teilnahme von Begleitpersonen oder Tonbanddokumentation - und das lässt das OLG Hamm nicht zu.

OLG Hamm · Beschluss vom 3. Februar 2015 · Az. 14 UF 135/14

Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).

- Besonders wichtig erscheint mir die Dokumentation des Begutachtungsvorganges auf Tonträger, da mir selbst zahlreiche Fälle zu Ohren gekommen sind, bei denen Gutachtergespräche im Gutachten wohl unzutreffend wiedergegeben wurden. Diese Dokumentation schützt auch den Gutachter - wenn er korrekt gearbeitet hat.
Ein aktuelles Urteil vom OLG Hamm: https://openjur.de/u/760720.html

Da steht drin, dass man eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen darf, sogar einen Anwalt oder einen Privatgutachter, als Zeugen! Falls der SV sich dagegen wehrt, müsse aber zumindest eine Tonbandaufzeichnung zugelassen werden.

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