Donnerstag, 9. Juli 2015

"Einer Mutter wird das Kind entzogen, weil sie es "überbehütet". Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf ein fragwürdiges Gutachten.

2014-05-26,
Mutterliebe ist wundervoll. Als "Schlüsselerfindung" der Natur, aus der sich alle anderen Formen der Bindung zwischen Menschen entwickelt haben, bezeichnet sie der österreichische Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt. Heinrich von Kleist schrieb von der Frau, die ihre Kinder rächte, indem sie mit den Händen einen tollwütigen Hund erdrosselte - und dann tot zu Boden sank.
Kann diese Liebe schädlich sein? Es gibt Menschen, die glauben das. Claudia Renneberg aus dem sächsischen Reichenbach hat sie kennengelernt. Ein Gutachter, vom Gericht bestellt, wirft der 33-Jährigen vor, ihren Sohn überbehütet zu haben. "Eine symbiotische Bindungsstruktur" habe sie zu dem Jungen entwickelt und ihn damit in eine "nahezu unerträgliche Situation" gebracht. Die Liebe der Mutter gefährde das Kind "erheblich": körperlich, geistig, seelisch.
Tausende Kinder werden jährlich in Deutschland misshandelt, totgeprügelt, erstickt - im Elternhaus. Kleine Kinder, die Jugendämter nicht vor ihren Eltern schützen konnten. Bei der angeblich überfürsorglichen Mutter Claudia Renneberg griff der Staat radikal ein - und hinterließ nur Verlierer. Die Mutter soll sich nun vor einem Strafgericht verantworten, die Großeltern müssen es ebenfalls. Und auch die Behörden können nicht zufrieden sein, weil sie sich auf ein höchst fragwürdiges Gutachten stützten, das ein Experte heute für "wenig nachvollziehbar" hält.
Alles beginnt mit einem Streit zwischen den Eltern. Claudia Renneberg und ihr Lebensgefährte hatten sich getrennt, die Mutter kann sich mit dem Vater nicht über Besuchsregelungen einigen. Ein Fall, wie er sich tausendfach in Deutschland abspielt und die Gerichte beschäftigt. Auch der Streit um Timon endet vor dem Familiengericht.
Der vierjährige Junge wird befragt. Auf wen er sich denn mehr freue, auf Mama oder Papa: "auf Papa". Wen er zuerst drücke: "die Mama". Vor dem Sitzungssaal wird das Kind genau beobachtet. Laut Protokoll ist Timon auf den "Kindsvater" zugelaufen und hat ihn umarmt. Als die Mutter gekommen sei, habe er sich auch von ihr drücken lassen.
Also doch eine normale Familie? Das Gericht äußert grundsätzliche Bedenken, es zweifelt an der Erziehungsfähigkeit der Mutter. Von Amts wegen wird geprüft, ob "eine Kindeswohlgefährdung" vorliege. Ein familienpsychologischer Sachverständiger soll klären, ob Mutter und Vater in der Lage sind, ihr Kind zu erziehen.
Die Wahl fällt auf den Diplom-Sozialpädagogen Thomas Schott, Hochschullehrer in Gera, Bayreuth und Bozen. Er findet bei Timon "erhebliche Verhaltensauffälligkeiten", die dringend einer "sofortigen, stationären Behandlung" bedürften. Schott diagnostiziert eine ernst zu nehmende Gesundheitssituation, "die merkwürdigerweise vom behandelnden Kinderarzt bis dato nicht erkannt wurde". Der Gutachter schreibt von einer Störung des Sozialverhaltens und einer "erheblichen Bindungsproblematik". Der Mutter bescheinigt er eine "gefährliche Melange aus überbehütendem und autokratischem Erziehungsstil". Die Erziehungseignung des Vaters beurteilt er als "sehr bedenklich bzw. als derzeit nicht gegeben".
Das Gutachten in der Familienakte ist fast 60 Seiten lang. Am Ende verliert der Sachverständige die Übersicht: Er verwechselt den Namen der Hauptperson, schreibt von Fabian statt von Timon. Das hindert ihn nicht an der eindeutigen und weitreichenden Schlussfolgerung: Die Eltern seien nicht mehr geeignet, das Kind zu betreuen, der Junge sei ernsthaft krank und solle stationär in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht, dann von einer Pflegefamilie betreut werden.
Das Gericht folgt dem Gutachter, im April 2012 wird Timon in eine Pflegefamilie gesteckt. Die Mutter darf ihr Kind monatelang nicht sehen. Sie leidet, lässt sich von einem Psychiater untersuchen. Der findet "keine Störungen der kognitiven Funktionen", aber ein depressives Stimmungsbild und Schlafstörungen. Eine bipolare Störung könne vorliegen, meint der Facharzt, doch die sei "nicht von derart klinischer Tiefe, dass sie zum Ausschluss der Erziehungsfähigkeit führen würde".
Die Frau legt Beschwerde gegen den Kindesentzug beim Oberlandesgericht Dresden ein. Der Familiensenat aber hält Schotts Gutachten für "gut nachvollziehbar" und "wissenschaftlich fundiert begründet". Der Mutter wird umgekehrt zum Vorwurf gemacht, dass sie am Sachverständigen zweifle: "Wer eine Gefahr nicht erkennt, kann sie nicht abwenden. Wer ein Problem leugnet, kann es nicht lösen."
Inzwischen kann die Mutter ihren Sohn zwar sehen - alle 14 Tage in einer Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (Awo), für zwei Stunden, im Beisein einer Betreuerin und der Großeltern. Timon lebt weiterhin in einer Pflegefamilie, auch eine Verfassungsbeschwerde bringt keinen Erfolg.
Claudia Rennebergs Eltern können das Elend kaum mehr ansehen, sie haben Angst, die Tochter könne sich etwas antun. Silvia Renneberg ist 62 Jahre alt, betreibt ein Büro für Lohnsteuerhilfe in Reichenbach. Ihr Mann Dietmar ist Rentner. Es sind gutmütige Menschen, die nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Doch jetzt sind sie bereit zu einer Straftat.
Donnerstag, 15. August 2013, ein strahlender Sommertag: Die Mutter und die Großeltern fahren mal wieder die 47 Kilometer zur Awo-Beratungsstelle in Adorf. Sie haben eine Torte dabei für Timon zu seinem sechsten Geburtstag. Kurz vor 14 Uhr wird Timon in den Raum mit dem Tisch, der Spielecke, dem Puppenhaus gebracht. Ein Messer wird geholt, um die Torte zu schneiden.
Dietmar Renneberg steht auf, geht Richtung Toilette, es ist das verabredete Zeichen. Die Ermittler haben das Drama später rekonstruiert. Der Großvater sei auf die irritierte Awo-Betreuerin zugegangen und habe sich fortlaufend entschuldigt. Dann habe er die Frau in ihren Stuhl gedrückt. Die Großmutter habe Claudia Renneberg und Timon an ihr vorbei durch die Tür geschleust. Dietmar Renneberg bewacht nun die Tür, seine Frau ergreift die Hände der Betreuerin. Beide hätten sich ständig entschuldigt, wird die Frau später sagen, der Großvater habe gerufen: "Keine Gewalt, keine Gewalt!"
Irgendwann beginnt die Frau zu schreien. Silvia Renneberg hält ihr den Mund zu. Nach 15 bis 20 Minuten ist alles vorbei. Die Großeltern warten, bis die Polizei eintrifft, sie leisten keinen Widerstand. Von Claudia Renneberg und Timon fehlt jede Spur. Die Staatsanwaltschaft erwirkt beim Amtsgericht Zwickau einen Haftbefehl. Er liest sich dramatisch: Timon schwebe in Lebensgefahr, er leide an einer extremen Rachenmandelvergrößerung, die dringend operiert werden müsse. Das beschleunigt eine internationale Fahndung. Doch Claudia Renneberg und Timon sind verschwunden. Fünf Monate werden die Ermittler ihnen nicht auf die Spur kommen.
Die Mutter hatte sich mit einem geborgten Wagen nach Tschechien abgesetzt. Die Fahrt ging nach Prag, dort blieb das Auto stehen. Mit dem Zug weiter nach Bratislava, dann nach Slowenien. Claudia Renneberg hatte dort einen flüchtigen Bekannten, er besorgte eine Unterkunft. "Es war wie Ferien auf dem Bauernhof", sagt die Mutter. Es gab so viel nachzuholen, Mutter und Kind gingen gemeinsam einkaufen, Pilze sammeln, sie kochten und besuchten eine Burg. Claudia Renneberg nennt es nicht Flucht, wenn sie heute darüber spricht, sie nennt es "unsere Reise".
Im September verfasst der Erziehungswissenschaftler und Psychologe Werner Leitner eine wissenschaftliche Stellungnahme zugunsten der Familie Renneberg. Er zerpflückt das Gutachten, das Timons Einweisung in eine Pflegefamilie beförderte. Leitner, der an der Universität Köln lehrt, kommt zu einem vernichtenden Urteil: "Die Qualifikation des Gutachters reicht für die Erstellung einer solchen Expertise ebenso wenig aus wie für eine Kassenzulassung." Schott sei nicht approbiert, seine Aussagen und Interpretationen genügten "wissenschaftlichen Anforderungen zur Methodentransparenz nicht".
So geht es auf 46 Seiten weiter. Die Schlussfolgerungen des Kollegen seien "vielfach nicht nur vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes wenig nachvollziehbar". Der Mann könne, so das Fazit, ohne Approbation und ohne vertieftes Studium der Psychologie kaum gesicherte Aussagen über psychische Störungen oder Therapiebedarf machen.
War es also nur ein Missverständnis? Wird jetzt alles gut? Claudia Renneberg und Timon sind zu diesem Zeitpunkt in Slowenien. Nach ihnen wird international gefahndet, die MDR-Sendung "Kripo live" berichtet über den Entführungsfall. Für die Entziehung Minderjähriger, die dadurch in Lebensgefahr geraten, sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor. Freiheitsberaubung, wie sie die Staatsanwaltschaft wegen des Festhaltens der Awo-Betreuerin vorwirft, bringt eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft ein.
Der Chemnitzer Anwalt Klaus Bartl überzeugt die Mutter, sich den deutschen Behörden zu stellen. Am 17. Januar dieses Jahres kommen die beiden in Sachsen an. Timon hat deutlich zugenommen, er ist gesund. Ein HNO-Arzt bestätigt im Februar, dass eine Operation der Rachenmandeln keineswegs dringlich sei. Der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt, Mutter und Sohn leben seither in einer Wohngruppe für Jugendliche im sächsischen Treuen.
Was zuvor angeblich zum Schutz des Kindes nicht möglich war, funktioniert seit vier Monaten reibungslos: Claudia Renneberg sorgt für ihren Sohn. Sie bringt ihn in den Kindergarten und arbeitet in einem Altenheim.
Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat zwischenzeitlich Anklage gegen Claudia, Silvia und Dietmar Renneberg erhoben. Sie hätten "zur Befriedigung ihrer eigenen Ziele" eine "erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung des Kindes" billigend in Kauf genommen.
Gutachter Schott ist heute kein Hochschullehrer in Gera mehr. Man sei, sagt die Pressestelle, "unschön" auseinandergegangen. Es habe inhaltliche Differenzen gegeben. Von der Universität Bozen ist der Mann Mitte April regelrecht geflüchtet, wie die Neue Südtiroler Tageszeitung berichtet. Studenten hätten Schott offenbar schlechte Lehrmethoden, mangelhaftes Wissen und Verhalten vorgeworfen. Daraufhin habe dieser die Uni verlassen.
Schott selbst schweigt. Getretener Quark werde breit, nicht stark, teilt er mit. Und man solle ihm "nie wieder" seine Zeit mit einer Anfrage stehlen.
Immerhin findet man Schott noch als Dozent am Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik der Universität Bayreuth. Dort hat er auch eine spartanische Vita hinterlegt. Der Ausflug nach Gera kommt darin nicht vor. Dafür werden Veröffentlichungsvorhaben aufgeführt. Demnach plant der Sozialpädagoge für das Jahr 2015 ein Buch. Der Titel: "Über das Kindeswohl - historisch-systematische Überlegungen"."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-127194912.html

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