Freitag, 25. Dezember 2015

Anwaltsgebühren


Es gibt drei Konstellationen:

1. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung

2. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, aber Anspruch auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe, weil sie Geringverdiener sind oder Hartz IV beziehen

3. Sie haben weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Zu 1: wäre erst zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung den konkreten Fall ganz (gegebenenfalls unter Abzug einer Selbstbeteiligung), teilweise oder ab einem bestimmten Prozessstadium (z.B. Klage) übernimmt. Dies können Sie selbst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung 'vor' einem Besuch beim Anwalt abklären. Es wird ggf. die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei übernommen, es können aber bereits Anwaltsgebühren vorher angefallen sein. Bringen Sie aber Ihren Versicherungsschein mit zu Ihrem ersten Anwaltstermin.

Erhalten Sie eine Rechtsschutzdeckung, können Sie sich zurücklehnen: Der Prozess und die außergerichtliche Vertretung bedingt damit in der Regel keine weitere Kostenfolge für Sie (soweit sich aus Ihrem Versicherungsvertrag nichts anderes, z.B. bezüglich Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, Selbstbeteiligung ergibt), insbesondere werden auch Kosten der Gegenseite im Prozess, Zeugenkosten, Sachverständigenkosten übernommen.

Zu 2: wären die Voraussetzungen für PKH/Beratungshilfe zu klären. Es entscheidet das Gericht bzw. ein Rechtspfleger.

Gleichwohl heisst Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht) nicht, dass Sie kein Kostenrisiko tragen!

Denn die Kosten eines gegnerischen Anwalts werden von Ihrer PKH-/VKH-Gewährung nicht gedeckt. Bei Beratungsscheinen haben Sie zudem idR. 10 Euro selbst zu tragen.
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe erhalten idR. alle Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder von Sozialhilfe/Grundsicherungsrenten.

Gegebenenfalls müssen Sie Raten auf die Prozesskostenhilfe erbringen!

- Sie erhalten Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Ihre Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und das eigene Vorgehen nicht mutwillig (wider besseres Wissen) ist.

Zu 3: Sie tragen - insbesondere als Unternehmer - das volle Kostenrisiko für Ihre eigene Rechtsvertretung, aber auch für Gerichtskosten, gegnerische Kosten  Sachverständigenkosten.

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Prozessfinanzierer: Dabei bezahlen Versicherungen Ihren Anwalt, erhalten im Obsiegensfall aber eine Beteiligung. Diese Form der Finanzierung ist nur bei hohen Streitwerten möglich.

Höhe der Kosten:

Je nach Rechtsbereich sind diese unterschiedlich:

Im Zivilrecht und Verwaltungsrecht sind die Gebühren streitwertabhängig.

Im Strafrecht, Sozialrecht und  Ordnungswidrigkeitenrecht, sind die Gebühren als Betragsrahmengebühren quasi Festbeträge, die in einem Rahmen je nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit variieren können.

Kontaktieren Sie einfach vorher Ihren Anwalt ihrer Wahl und klären Sie im Vorfeld, die voraussichtlichen Kosten  einer Beratung oder Vertretung.

Bei einer reinen Beratung sind (mit Ausnahme von Beratungshilfe/sog. Beratungsscheinen) Gebührenvereinbarungen auf Stundenhonorarbasis möglich.

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